Rechtsgutachten und Rechtsberatung

Schon die alten Römer wussten, dass Recht­sun­wis­senheit schädlich ist. Der rechtliche Rah­men im Jus­tizvol­lzug ist äusserst kom­plex und auf den ver­schieden­sten Hier­ar­chi­estufen geregelt. Völk­er­rechtliche Erlasse, Bun­des- und Konko­r­dat­srecht sowie schliesslich die Rechts­grund­la­gen eines jeden einzel­nen Kan­tons gilt es zu berück­sichti­gen. Ohne Ken­nt­nis des soge­nan­nten Soft Laws (Richtlin­ien und Empfehlun­gen) und der ein­schlägi­gen Recht­sprechung des Europäis­chen Men­schen­rechts­gericht­shofes und des Schweiz­erischen Bun­des­gerichts ist es unmöglich, ver­lässliche Aus­sagen über strit­tige Fra­gen im Jus­tizvol­lzug zu machen.

Als wis­senschaftlich­er Pub­lizist und Her­aus­ge­ber des Stan­dard­w­erks «Das Schweiz­erische Vol­lzu­glexikons» ver­fügt der Geschäfts­führer der CLAVEM GmbH über eine her­aus­ra­gende juris­tis­che Exper­tise im gesamten Bere­ich des Jus­tizvol­lzugs.

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