Rechts­gut­achten und Rechtsberatung

Schon die alten Römer wussten, dass Rechts­un­wis­senheit schädlich ist. Der recht­liche Rahmen im Justiz­vollzug ist äusserst komplex und auf den verschie­densten Hier­ar­chie­stufen geregelt. Völker­recht­liche Erlasse, Bundes- und Konkor­dats­recht sowie schliesslich die Rechts­grund­lagen eines jeden einzelnen Kantons gilt es zu berück­sich­tigen. Ohne Kenntnis des soge­nannten Soft Laws (Richt­linien und Empfeh­lungen) und der einschlä­gigen Recht­spre­chung des Euro­päi­schen Menschen­rechts­ge­richts­hofes und des Schwei­ze­ri­schen Bundes­ge­richts ist es unmöglich, verläss­liche Aussagen über strittige Fragen im Justiz­vollzug zu machen.

Als wissen­schaft­licher Publizist und Heraus­geber des Stan­dard­werks «Das Schwei­ze­rische Voll­zu­g­le­xikons» verfügt der Geschäfts­führer der CLAVEM GmbH über eine heraus­ra­gende juris­tische Expertise im gesamten Bereich des Justizvollzugs.

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